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energycoop eG meldet Insolvenz an

Wie Sie als betroffener Firmenkunde schnell neu ausschreiben und einen neuen Liefervertrag schließen

 

Was hat es mit der Insolvenz der Energycoop eG auf sich?

Die energycoop eG hat nach Angaben des Insolvenzregisters am 1.4.2019 beim Amtsgericht Osnabrück einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Osnabrück ordnete am 2.4.2019 die vorläufige Eigenverwaltung an, der am 4.4.2019 wieder zurückgezogen wurde. Am 4.4.2019 um 12:39 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der enrgycoop eG angeordnet und die Rechtsanwältin Anna Kuleba von der Kanzlei SCHOOFSPARTNER als Insolvenzverwalterin bestellt. 

Aus gut informierten Kreisen ereilte uns die Nachricht, dass erste Bilanzkreise von Netzbetreibern mit der energycoop eG durch die Insolvenzverwalterin zum 4.4.2019 um 24:00 gekündigt und bereits geschlossen wurden.

Update zum 8.4.2019: Inzwischen leitet die Startseite der energycoop eG auf eine Infoseite mit aktuellen Informationen zum Stand der Dinge weiter: www.ecoop.de mit einer Pressemitteilung dem Gerichtsbeschluss und FAQs. 

In der Pressemitteilung wird die Insolvenzverwalterin Anna Kuleba mit folgenden Worten zitiert: „Kunden können aktuell nichts machen. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet, so dass noch keine Forderungen angemeldet werden können. Oberste Priorität ist es nun, die Kundenkonten abzurechnen, um Klarheit zu schaffen, wo jeder einzelne Kunde steht. Dies kann mehrere Monate dauern, da auf einen Schlag alle Kunden endabgerechnet werden müssen. Es wird also um Geduld der Kunden gebeten“.

Von der energycoop eG-Pleite betroffene Kunden sollten jetzt schnell handeln.

Was heißt das für die Kunden der energycoop eG?

Betroffene Kunden mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) fallen automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.

Auch Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden von den örtlichen Grundversorgern im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert – auch wenn für sie keine gesetzliche Ersatzversorgung garantiert ist.

Für die Ersatzversorgung ist kein Vertrag notwendig. Der örtliche Grundversorger teilt Ihnen Beginn und Ende der Ersatzversorgung mit. Wenn Sie nichts unternehmen, fallen Sie nach Ende der Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif.

Was ist jetzt zu tun?

Da die Kosten der Ersatz- und Grundversorgungstarife sehr hoch sind, sollten betroffene Kunden rasch handeln und sich schnellstmöglich um einen neuen Versorger bemühen.

Die digitale Plattform von EFI-NET hilft Ihnen dabei.

  • Sie schreiben Ihren Bedarf mit wenigen Klicks aus
  • Sie erreichen eine Vielzahl vorqualifizierter Lieferanten, die sich zu vordefinierten fairen Bedingungen verpflichten
  • Sie erhalten innerhalb von Arbeitstagen vergleichbare und transparente Angebote für Ihren Energiebedarf

So finden Sie schnell und zuverlässig einen neuen Anbieter, der Sie zu marktgerechten Konditionen beliefert und den Versorgerwechsel für Sie einleitet. Dadurch reduzieren Sie die Mehrkosten, die durch die Ersatz-/Grundversorgung entstehen, auf das Minimum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr neuer Versorger Ihre Lieferstellen sogar rückwirkend aus der Ersatzversorgung herausholen.

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Oder nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, schnellstmöglich den für Sie passenden Anbieter zu finden und die Ersatz- bzw. Grundversorgung wieder zu verlassen. 

 

Die häufigsten Fragen, die uns von der Insolvenz eines Energieversorgers betroffene Kunden stellen:

 

Was passiert im Insolvenzfall des Energieversorgers mit der Belieferung von Strom und Gas?

Auf die Insolvenzbekanntmachung folgt die Kündigung des Vertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Energieversorgers. Betroffenen Kunden fallen in die Ersatzversorgung des lokalen Grundversorger und werden mit Strom und Gas weiter beliefert. Sie erhalten innerhalb von sechs Wochen Post von dem Grundversorger und würden nach der Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung fallen. Alle von der Insolvenz des Energieversorgers betroffenen Kunden haben die Möglichkeit sechs Wochen rückwirkend aus der Ersatzversorgung zu kommen.

 

Was ist mit meinen Guthaben und meinem Bonus?

Mit der Insolvenz muss der Insolvenzverwalter alle Ausgaben des Energieversorgers sperren. Betroffene Kunden des insolventen Energieversorgers reihen sich in der Insolvenztabelle mit Ihren Ansprüchen ein.

 

Kann ich mein Guthaben und meinen Bonus aufrechnen oder verrechnen?

Hier ist entscheidend, ob schon vor der Verfahrenseröffnung des Insolvenzverfahrens des Energieversorgers die Aufrechnung möglich war. In diesem Fall ist der Kunde nicht auf die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle des von der Insolvenz betroffenen Versorgers beschränkt. Entscheidend ist, ob der Kunde Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Versorgers hatte.

 

Wann erhalte ich die Abschlussabrechnung?

Die Schlussrechnung wird erfahrungsgemäß länger dauern. Insolvenzen von Energieversorgern sind komplex, es müssen alle Unterlagen geprüft werden und das erfordert viel Zeit. 

 

Wohin melde ich den Zählerstand?

Lesen Sie die Zählerstände sofort ab und melden Sie diese umgehend den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber leitet Ihre Zählerstände an die Lieferanten weiter. Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrem Gas- und Stromzähler.

 

Was geschieht bei der Insolvenzanmeldung des Energieversorgers?

Mit dem Insolvenzantragsverfahren wurde der Insolvenzverwalter bestellt und vom Amtsgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens des betroffenen Energieversorgers angeordnet.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird vom Amtsgericht ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird gleichzeitig untersagt, an die Gläubiger zu zahlen.

Der Insolvenzverwalter hat den Auftrag zum einen das Vermögen des Energieversorgers zu sichern und zu erhalten sowie das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen bzw. wenn eine Fortführung des Unternehmens aussichtslos ist, dies dem Amtsgericht mitteilen.

 

Wie fordere ich Abschläge zurück?

Nicht immer sind die Abschläge, die von der Insolvenz betroffene Versorger für Gas und Strom bei Ihren Kunden einziehen berechtigt. Grundsätzlich gilt, dass Kunden ohne Angabe von Gründen bei SEPA-Basis-Lastschriften innerhalb von 8 Wochen die Erstattung verlangen können.

Bei nicht genehmigten Belastungen durch Ihren Energieversorger auf Ihrem Konto, können diese sogar innerhalb von 13 Monaten erstattet werden. War die Lastschrift jedoch berechtigt, dann entstehen Gebühren, die der Insolvenzverwalter von Kunden erheben kann.

 

Wie kann ich Überweisungen zurück holen?

Sie wollen eine Überweisung zurückholen? Nur, wenn Sie den Überweisungsträger bei der Bank eingeworfen haben, stehen die Chancen besser als beim Onlinebanking Überweisungen zurückzuholen. Wenden Sie sich direkt an Ihre Bank am besten telefonisch.

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Insolvenzen (und Lieferstopps)
von Energieversorgern

2022

27.09.2022 Stadtwerke Flensburg GmbH (überregionaler Lieferstopp Gas)
16.09.2022 EVE Elbtalaue EnergieVersorgung GmbH (Lieferstopp Gas)
03.09.2022 e.optimum AG (Lieferstopp Gas)
24.08.2022 Energiewerk Ortenau Energiegesellschaft GmbH & Co. KG (Lieferstopp)
07.02.2022 HBL Nord-Energie GmbH
11.01.2022 KEHAG Energiehandel GmbH

2021
21.12.2021 Stromio GmbH (Lieferstopp)
20.12.2021 Neckermann Strom AG
20.12.2021 enQu GmbH (Lieferstopp)
13.12.2021 KEHAG Energiehandel GmbH (Lieferstopp)
10.12.2021 Inteligy GmbH (Lieferstopp)
08.12.2021 Dreischtrom GmbH
03.12.2021 gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Lieferstopp) & Grünwelt (Lieferstopp)
22.11.2021 Fulminant Energie GmbH
28.10.2021 Lition Energie GmbH
15.10.2021 Ziegler GmbH & Co. KG (Lieferstopp)
14.10.2021 Smiling Green Energy GmbH
11.10.2021 OTIMA Energie AG
01.10.2021 Buzzn GmbH

2019
31.10.2019 Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG
25.09.2019 natGAS AG
30.04.2019 Econsum
01.04.2019 Energycoop eG
29.01.2019 BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

2018
27.12.2018 Deutsche Energie GmbH
01.08.2018 e:veen Energie eG
07.06.2018 Die Energieagenten Versorgungs GmbH

2017
17.02.2017 Care-Energy AG

2013
12.04.2013 FlexStrom AG

2011
14.06.2011 TelDaFax AG

24.04.1998 "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrecht"