Energieversorger Otima Energie AG meldet Insolvenz an
Wie Sie als betroffener Firmenkunde schnell neu ausschreiben und einen neuen Liefervertrag für Erdgas und Strom schließen
Update vom 21.10.2021
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) der Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg der Anwaltssozietät hww hermann wienberg wilhelm bestellt. Aus einer Pressemitteilung vom 19.10.2021 der Kanzlei geht hervor, dass die „OTIMA mit ihren Kunden teils mehrjährige Lieferverträge zu festen Konditionen“ vereinbarte und auf der anderen Seite hatte man die Energie offenbar nicht für den gesamten Lieferzeitraum, sondern nur kurzfristig während der Laufzeit der Energielieferverträge beschafft. In einer Marktphase, in der die Energiepreise steigen (siehe letzter Energiemarktbericht), konnte dieses Geschäftsmodell nicht gut gehen. Kunden müssen sich nicht nur einen neuen Energieversorger suchen, sondern auch aufgrund gestiegener Energiepreise mit deutlich teureren Konditionen rechnen.
Die NTZ – Nürtinger Zeitung berichtete in einem Artikel (hinter der Bezahlschranke) aus dem Gemeinderat von Frickenhausen. Der Bürgermeister gab offenbar in der Gemeinderatssitzung am letzten Dienstag bekannt, dass der Gaslieferant der Gemeinde insolvent ist. Ähnlich wie die Gemeinde Frickenhausen müssen sich zahlreiche andere öffentliche Einrichtungen einen neuen Versorger durch eine neue Ausschreibung suchen. Die OTIMA gewann ähnlich wie die DEG Deutsche Energie viele öffentliche Ausschreibungen.
Fragen Sie bei Fixpreis-Ausschreibungen von Strom – und Erdgas Ihren Lieferanten vorab, wieviel Prozent des Energiebedarfs bei Zuschlag unmittelbar und wieviel erst während der Laufzeit beschafft werden. Bei Fixpreisen trägt üblicherweise der Versorger das Preisänderungsrisiko. Am Beispiel DEG Deutsche Energie und OTIMA wird deutlich, dass die Kunden, die nun von der Insolvenz des Versorgers betroffen sind faktisch doch das Preisänderungsrisiko tragen und zwar zum ungünstigsten Zeitpunkt. Bei einer Vervierfachung der Energiepreise in den letzten Monaten ist der Schaden für alle Betroffenen enorm.
Von OTIMA Energie AG-Insolvenz betroffen?
Einen neuen Energielieferanten müssen sich jetzt die von der OTIMA Energie AG-Insolvenz betroffenen Kunden suchen. EFI-NET unterstützt mit einer neutralen Ausschreibung von Gas und Strom.
Am 11.10.2021 veröffentlichte die OTIMA Energie AG auf der Unternehmens-Website die Nachricht der Insolvenzanmeldung vom heutigen Tage:
Folgende Gründe führt der Pleite-Energieversorger in der Veröffentlichung auf der Startseite an:
„1. Massiv gestiegene Großhandelspreise (die Preise haben sich innerhalb kürzester Zeit vervierfacht) und damit einhergehend
2. Massiver Anstieg der Vorauskasse- und Sicherheitsleistungen, die die OTIMA Energie AG an ihre Marktpartner zu leisten hat;
3. Starke Einschränkungen hinsichtlich der verfügbaren Mengen auf der Beschaffungsseite aufgrund der aus den ersten Punkten resultierenden eingeschränkten Liquidität des Unternehmens;
4. Wegfall des Vorlieferanten für Strom bei gleichzeitigem Scheitern der Suche nach neuen Vorlieferanten“
Tatsächlich haben sich die Energiepreise für in den letzten Monaten beim Strom vervierfacht und Preise für Erdgas verdreifacht (siehe im letzten Energiemarktbericht vom 30.9.2021). Es stellt sich die Frage, hat die OTIMA Energie AG die Liefermengen zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse mit ihren Kunden schon beschafft hatte?
Weiter erklärt die OTIMA Energie AG das Folgende.
„Der Wegfall des Vorlieferanten im Segment Strom hat die Kündigung der Bilanzkreisverträge durch die Übertragungsnetzbetreiber zum 11.10.2021, 24 Uhr zur Folge. Ab diesem Zeitpunkt sind wir nicht mehr in der Lage, die geschlossenen Verträge einzuhalten und unsere Kunden mit Strom zu versorgen. Nach der Beendigung der Versorgung werden wir schnellstmöglich die Schlußrechnungen erstellen und bitten Sie in diesem Zusammenhang um die Übersendung
der jeweiligen Zählerstände. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich einen neuen Lieferanten zu suchen, um den Schaden für Sie bzw. Ihr Unternehmen zu minimieren.“
Links zum Beitrag:
https://www.otima-energie.ag/ (zuletzt online am 11.10.2021)
https://www.hww.eu/fileadmin/user_upload/PM/2021/2021-10-07_Otima_Antrag.pdf (zuletzt online am 21.10.2021)
https://efi-net.de/energiemarktbericht-vom-14-oktober-2021/ (zuletzt online am 21.10.2021)
https://www.ntz.de/nachrichten/region/artikel/gemeinderat-frickenhausen-gasversorger-ist-pleite (zuletzt online am 21.10.2021)
Was heißt das für die Kunden der OTIMA Energie AG?
Betroffene Kunden mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) fallen automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.
Auch Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden von den örtlichen Grundversorgern im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert – auch wenn für sie keine gesetzliche Ersatzversorgung garantiert ist.
Für die Ersatzversorgung ist kein Vertrag notwendig. Der örtliche Grundversorger teilt Ihnen Beginn und Ende der Ersatzversorgung mit. Wenn Sie nichts unternehmen, fallen Sie nach Ende der Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif.
Kunden mit einer Energieversorgung, in höheren Spannungsebenen oder Druckstufen haben allerdings kein Recht auf eine Ersatzversorgung. Ab dem Wegfall der Bilanzkreiszuordnung oder dem Entzug des Netzzugangs das ungeregelte Problem der Notstrom- oder Notgasversorgung.
Was ist jetzt zu tun?
Da die Kosten der Ersatz- und Grundversorgungstarife sowie der Notstrom- und Notgasversorgung sehr hoch sind, sollten betroffene Kunden rasch handeln und sich schnellstmöglich um einen neuen Versorger bemühen. Der Form halber empfehlen wir den bestehenden Liefervertrag zu kündigen.
Die digitale Plattform von EFI-NET hilft Ihnen dabei.
- Sie schreiben Ihren Bedarf mit wenigen Klicks aus
- Sie erreichen eine Vielzahl vorqualifizierter Lieferanten, die sich zu vordefinierten fairen Bedingungen verpflichten
- Sie erhalten innerhalb von Arbeitstagen vergleichbare und transparente Angebote für Ihren Energiebedarf
So finden Sie schnell und zuverlässig einen neuen Anbieter, der Sie zu marktgerechten Konditionen beliefert und den Versorgerwechsel für Sie einleitet. Dadurch reduzieren Sie die Mehrkosten, die durch die Ersatz-/Grundversorgung entstehen, auf das Minimum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr neuer Versorger Ihre Lieferstellen sogar rückwirkend aus der Ersatzversorgung herausholen.
Registrieren Sie sich hier und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Unter der Telefonnummer 089-628 169-710 stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Oder nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt per E-Mail info@efi-net.de zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, schnellstmöglich den für Sie passenden Anbieter zu finden und die Ersatz- bzw. Grundversorgung wieder zu verlassen.
Die häufigsten Fragen, die uns von der Insolvenz eines Energieversorgers betroffene Kunden stellen:
Was passiert im Insolvenzfall des Energieversorgers mit der Belieferung von Strom und Gas?
Auf die Insolvenzbekanntmachung folgt die Kündigung des Vertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Energieversorgers. Betroffenen Kunden fallen in die Ersatzversorgung des lokalen Grundversorger und werden mit Strom und Gas weiter beliefert. Sie erhalten innerhalb von sechs Wochen Post von dem Grundversorger und würden nach der Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung fallen. Alle von der Insolvenz des Energieversorgers betroffenen Kunden haben die Möglichkeit sechs Wochen rückwirkend aus der Ersatzversorgung zu kommen. Für Kunden in höheren Spannungsebenen oder Druckstufen entsteht durch den Wegfall der Bilanzkreiszuordnung oder des Entzugs des Netzzugangs das Problem der Notstromversorgung oder Notgasversorgung. Sind Sie betroffen? Dann rufen Sie uns jetzt an unter 089/628 619 710 oder schreiben Sie uns info@efi-net.de.
Was ist mit meinen Guthaben und meinem Bonus?
Mit der Insolvenz muss der Insolvenzverwalter alle Ausgaben des Energieversorgers sperren. Betroffene Kunden des insolventen Energieversorgers reihen sich in der Insolvenztabelle mit Ihren Ansprüchen ein.
Kann ich mein Guthaben und meinen Bonus aufrechnen oder verrechnen?
Hier ist entscheidend, ob schon vor der Verfahrenseröffnung des Insolvenzverfahrens des Energieversorgers die Aufrechnung möglich war. In diesem Fall ist der Kunde nicht auf die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle des von der Insolvenz betroffenen Versorgers beschränkt. Entscheidend ist, ob der Kunde Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Versorgers hatte.
Wann erhalte ich die Abschlussabrechnung?
Die Schlussrechnung wird erfahrungsgemäß länger dauern. Insolvenzen von Energieversorgern sind komplex, es müssen alle Unterlagen geprüft werden und das erfordert viel Zeit.
Wohin melde ich den Zählerstand?
Lesen Sie die Zählerstände sofort ab und melden Sie diese umgehend den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber leitet Ihre Zählerstände an die Lieferanten weiter. Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrem Gas- und Stromzähler. Wenn Sie sich auf EFI-NET anmelden, zeigen wir Ihnen an jedem Ihrer Zählpunkt den Netzbetreiber automatisch an.
Was geschieht bei der Insolvenzanmeldung des Energieversorgers?
Mit dem Insolvenzantragsverfahren wurde der Insolvenzverwalter bestellt und vom Amtsgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens des betroffenen Energieversorgers angeordnet.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird vom Amtsgericht ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird gleichzeitig untersagt, an die Gläubiger zu zahlen.
Der Insolvenzverwalter hat den Auftrag zum einen das Vermögen des Energieversorgers zu sichern und zu erhalten sowie das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen bzw. wenn eine Fortführung des Unternehmens aussichtslos ist, dies dem Amtsgericht mitteilen.
Wie fordere ich Abschläge zurück?
Nicht immer sind die Abschläge, die von der Insolvenz betroffene Versorger für Gas und Strom bei Ihren Kunden einziehen berechtigt. Grundsätzlich gilt, dass Kunden ohne Angabe von Gründen bei SEPA-Basis-Lastschriften innerhalb von 8 Wochen die Erstattung verlangen können.
Bei nicht genehmigten Belastungen durch Ihren Energieversorger auf Ihrem Konto, können diese sogar innerhalb von 13 Monaten erstattet werden. War die Lastschrift jedoch berechtigt, dann entstehen Gebühren, die der Insolvenzverwalter von Kunden erheben kann.
Wie kann ich Überweisungen zurück holen?
Sie wollen eine Überweisung zurückholen? Nur, wenn Sie den Überweisungsträger bei der Bank eingeworfen haben, stehen die Chancen besser als beim Onlinebanking Überweisungen zurückzuholen. Wenden Sie sich direkt an Ihre Bank am besten telefonisch.
Wie sieht die Preisentwicklung von Erdgas und Strom aktuell aus?
In den folgenden Charts können Sie die Preisentwicklung von Strom und Erdgas in den letzten zwölf Monaten erkennen. Die Insolvenz kommt für die OTIMA Energie AG Kunden in der aktuellen Marktphase mit hohen Preisen für Strom und Erdgas zur Unzeit. Gegenüber den abgeschlossenen Energiepreisen sind mit deutlichen Preissteigerungen zu rechnen. Wir unterstützen betroffene Kunden mit einer Ausschreibung.
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Unser Erklärfilm
Insolvenzen (und Lieferstopps)
von Energieversorgern
2022
27.09.2022 Stadtwerke Flensburg GmbH (überregionaler Lieferstopp Gas)
16.09.2022 EVE Elbtalaue EnergieVersorgung GmbH (Lieferstopp Gas)
03.09.2022 e.optimum AG (Lieferstopp Gas)
24.08.2022 Energiewerk Ortenau Energiegesellschaft GmbH & Co. KG (Lieferstopp)
07.02.2022 HBL Nord-Energie GmbH
11.01.2022 KEHAG Energiehandel GmbH
2021
21.12.2021 Stromio GmbH (Lieferstopp)
20.12.2021 Neckermann Strom AG
20.12.2021 enQu GmbH (Lieferstopp)
13.12.2021 KEHAG Energiehandel GmbH (Lieferstopp)
10.12.2021 Inteligy GmbH (Lieferstopp)
08.12.2021 Dreischtrom GmbH
03.12.2021 gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Lieferstopp) & Grünwelt (Lieferstopp)
22.11.2021 Fulminant Energie GmbH
28.10.2021 Lition Energie GmbH
15.10.2021 Ziegler GmbH & Co. KG (Lieferstopp)
14.10.2021 Smiling Green Energy GmbH
11.10.2021 OTIMA Energie AG
01.10.2021 Buzzn GmbH
2019
31.10.2019 Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG
25.09.2019 natGAS AG
30.04.2019 Econsum
01.04.2019 Energycoop eG
29.01.2019 BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
2018
27.12.2018 Deutsche Energie GmbH
01.08.2018 e:veen Energie eG
07.06.2018 Die Energieagenten Versorgungs GmbH
2017
17.02.2017 Care-Energy AG
2013
12.04.2013 FlexStrom AG
2011
14.06.2011 TelDaFax AG
24.04.1998 "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrecht"