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Energieversorger KEHAG Energiehandel GmbH kündigt Lieferverträge für Strom und Erdgas

Wie Sie als betroffener Firmenkunde schnell neu ausschreiben und einen neuen Liefervertrag für Erdgas und Strom schließen

Von KEHAG-Lieferstopp betroffen?

Einen neuen Energielieferanten müssen sich jetzt die Kunden suchen, denen Kündigungen der KEHAG Energiehandel GmbH ins Haus flattern. EFI-NET unterstützt mit einer neutralen Ausschreibung von Gas und Strom.

KEHAG Screenshot

KEHAG Website Screenshot vom 14.12.2021

 

Auf der Startseite der KEHAG ist zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels noch keine Begründung oder Erklärung zu lesen. Aus gut informierten Kreisen, wurde uns ein Kündigungsschreiben vom 13.12.2021 zugespielt. Darin wird folgende Begründung für die Einstellung der Erdgaslieferung zum 31.12.2021 gegeben.

„Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, sind die Preise an den Energiemärkten in den letzten Monaten und damit unsere Beschaffungskosten extrem angestiegen. Der Preisanstieg ist derartig dramatisch, dass es uns leider unmöglich ist, ab dem 01.01.2022 Ihre weitere Versorgung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir die Lieferung von Erdgas ab dem 01.01.2022 einstellen werden.

Wir kündigen hiermit zugleich unser Lieferverhältnis zum 31.12.20221.

Dipl.-Volkswirt Jan Kästner, Geschäftsführer der KEHAG Energiehandel GmbH

 

Was heißt das für die Kunden der KEHAG Energiehandel GmbH?

Betroffene Kunden mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) fallen automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.

Auch Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden von den örtlichen Grundversorgern im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert – auch wenn für sie keine gesetzliche Ersatzversorgung garantiert ist.

Für die Ersatzversorgung ist kein Vertrag notwendig. Der örtliche Grundversorger teilt Ihnen Beginn und Ende der Ersatzversorgung mit. Wenn Sie nichts unternehmen, fallen Sie nach Ende der Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif.

Kunden mit einer Energieversorgung, in höheren Spannungsebenen oder Druckstufen haben allerdings kein Recht auf eine Ersatzversorgung. Ab dem Wegfall der Bilanzkreiszuordnung oder dem Entzug des Netzzugangs das ungeregelte Problem der Notstrom- oder Notgasversorgung.

 

Was ist jetzt zu tun?

Da die Kosten der Ersatz- und Grundversorgungstarife sowie der Notstrom- und Notgasversorgung sehr hoch sind, sollten betroffene Kunden rasch handeln und sich schnellstmöglich um einen neuen Versorger bemühen. 

Die digitale Plattform von EFI-NET hilft Ihnen dabei.

  • Sie schreiben Ihren Bedarf mit wenigen Klicks aus
  • Sie erreichen eine Vielzahl vorqualifizierter Lieferanten, die sich zu vordefinierten fairen Bedingungen verpflichten
  • Sie erhalten innerhalb von Arbeitstagen vergleichbare und transparente Angebote für Ihren Energiebedarf

So finden Sie schnell und zuverlässig einen neuen Anbieter, der Sie zu marktgerechten Konditionen beliefert und den Versorgerwechsel für Sie einleitet. Dadurch reduzieren Sie die Mehrkosten, die durch die Ersatz-/Grundversorgung entstehen, auf das Minimum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr neuer Versorger Ihre Lieferstellen sogar rückwirkend aus der Ersatzversorgung herausholen.

Registrieren Sie sich hier und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Unter der Telefonnummer 089-628 169-710 stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Oder nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt per E-Mail info@efi-net.de zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, schnellstmöglich den für Sie passenden Anbieter zu finden und die Ersatz- bzw. Grundversorgung wieder zu verlassen.

 

Wie sieht die Preisentwicklung von Erdgas und Strom aktuell aus?

In den folgenden Charts können Sie die Preisentwicklung von Strom und Erdgas in den letzten zwölf Monaten erkennen. Gegenüber den abgeschlossenen Energiepreisen sind mit deutlichen Preissteigerungen zu rechnen. Wir unterstützen betroffene Kunden mit einer Ausschreibung.

Registrieren Sie sich hier und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Unter der Telefonnummer 089-628 169-710 stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Oder nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt per E-Mail info@efi-net.de zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, schnellstmöglich den für Sie passenden Anbieter zu finden und die Ersatz- bzw. Grundversorgung wieder zu verlassen.

 

 

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Insolvenzen (und Lieferstopps)
von Energieversorgern

2022

27.09.2022 Stadtwerke Flensburg GmbH (überregionaler Lieferstopp Gas)
16.09.2022 EVE Elbtalaue EnergieVersorgung GmbH (Lieferstopp Gas)
03.09.2022 e.optimum AG (Lieferstopp Gas)
24.08.2022 Energiewerk Ortenau Energiegesellschaft GmbH & Co. KG (Lieferstopp)
07.02.2022 HBL Nord-Energie GmbH
11.01.2022 KEHAG Energiehandel GmbH

2021
21.12.2021 Stromio GmbH (Lieferstopp)
20.12.2021 Neckermann Strom AG
20.12.2021 enQu GmbH (Lieferstopp)
13.12.2021 KEHAG Energiehandel GmbH (Lieferstopp)
10.12.2021 Inteligy GmbH (Lieferstopp)
08.12.2021 Dreischtrom GmbH
03.12.2021 gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Lieferstopp) & Grünwelt (Lieferstopp)
22.11.2021 Fulminant Energie GmbH
28.10.2021 Lition Energie GmbH
15.10.2021 Ziegler GmbH & Co. KG (Lieferstopp)
14.10.2021 Smiling Green Energy GmbH
11.10.2021 OTIMA Energie AG
01.10.2021 Buzzn GmbH

2019
31.10.2019 Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG
25.09.2019 natGAS AG
30.04.2019 Econsum
01.04.2019 Energycoop eG
29.01.2019 BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

2018
27.12.2018 Deutsche Energie GmbH
01.08.2018 e:veen Energie eG
07.06.2018 Die Energieagenten Versorgungs GmbH

2017
17.02.2017 Care-Energy AG

2013
12.04.2013 FlexStrom AG

2011
14.06.2011 TelDaFax AG

24.04.1998 "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrecht"

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