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Energieversorger Fulminant Energie meldet Insolvenz an

Wie Sie als betroffener Firmenkunde schnell neu ausschreiben und einen neuen Liefervertrag für Erdgas und Strom schließen

Von Fulminant-Insolvenz betroffen?

Fulminant Energie Screenshot

Fulminant Energie Produkt-Seite Screenshot (Stand: 24.11.2021)

Einen neuen Energielieferanten müssen sich jetzt die von der Fulminant-Energie-Insolvenz betroffenen Kunden suchen. EFI-NET unterstützt mit einer neutralen Ausschreibung von Gas und Strom.

Auf der Startseite der Fulminant Energie ist zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels nur die Botschaft „HELLO WORLD!“ zu lesen. Check24 beschreibt die Fulminant Energie mit folgenden Worten:

„Die Fulminant Energie GmbH, ein Unternehmen der Kreuzmayr Gruppe, ist ein Strom- und Gaslieferant in Deutschland und Österreich. Fulminant Energie bietet Strom- und Gastarife für Haushalte, Gewerbekunden, Landwirtschaftsunternehmen und leistungsgemessene Kunden.(…)“ 
Check24

Laut einem Bericht des energate-messenger sind „rund 10.000 Kunden“ von der Fulminant-Insolvenz betroffen.

Am 22.11.2021 wurde vom Amtsgericht München das Fulminant-Insolvenzverfahren (Aktenzeichen 1507 IN 3020/21) eröffnet. Das Amtsgericht bestellte den Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Von der Kanzlei wurde zu der Fulminant-Insolvenz noch keine Pressemitteilung veröffentlicht.

 

Links zum Beitrag:
https://www.check24.de/strom-gas/fulminant-energie (zuletzt online am 24.11.2021)
https://www.energate-messenger.de/news/217645/fulminant-energie-geht-in-die-insolvenz (zuletzt online am 24.11.2021)

Was heißt das für die Kunden der Fulminant Energie GmbH?

Betroffene Kunden mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) fallen automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.

Auch Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden von den örtlichen Grundversorgern im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert – auch wenn für sie keine gesetzliche Ersatzversorgung garantiert ist.

Für die Ersatzversorgung ist kein Vertrag notwendig. Der örtliche Grundversorger teilt Ihnen Beginn und Ende der Ersatzversorgung mit. Wenn Sie nichts unternehmen, fallen Sie nach Ende der Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif.

Kunden mit einer Energieversorgung, in höheren Spannungsebenen oder Druckstufen haben allerdings kein Recht auf eine Ersatzversorgung. Ab dem Wegfall der Bilanzkreiszuordnung oder dem Entzug des Netzzugangs das ungeregelte Problem der Notstrom- oder Notgasversorgung.

Was ist jetzt zu tun?

Da die Kosten der Ersatz- und Grundversorgungstarife sowie der Notstrom- und Notgasversorgung sehr hoch sind, sollten betroffene Kunden rasch handeln und sich schnellstmöglich um einen neuen Versorger bemühen. Der Form halber empfehlen wir den bestehenden Liefervertrag zu kündigen.

Die digitale Plattform von EFI-NET hilft Ihnen dabei.

  • Sie schreiben Ihren Bedarf mit wenigen Klicks aus
  • Sie erreichen eine Vielzahl vorqualifizierter Lieferanten, die sich zu vordefinierten fairen Bedingungen verpflichten
  • Sie erhalten innerhalb von Arbeitstagen vergleichbare und transparente Angebote für Ihren Energiebedarf

So finden Sie schnell und zuverlässig einen neuen Anbieter, der Sie zu marktgerechten Konditionen beliefert und den Versorgerwechsel für Sie einleitet. Dadurch reduzieren Sie die Mehrkosten, die durch die Ersatz-/Grundversorgung entstehen, auf das Minimum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr neuer Versorger Ihre Lieferstellen sogar rückwirkend aus der Ersatzversorgung herausholen.

Registrieren Sie sich hier und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Unter der Telefonnummer 089-628 169-710 stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Oder nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt per E-Mail info@efi-net.de zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, schnellstmöglich den für Sie passenden Anbieter zu finden und die Ersatz- bzw. Grundversorgung wieder zu verlassen.

 

Die häufigsten Fragen, die uns von der Insolvenz eines Energieversorgers betroffene Kunden stellen:

 

Was passiert im Insolvenzfall des Energieversorgers mit der Belieferung von Strom und Gas?

Auf die Insolvenzbekanntmachung folgt die Kündigung des Vertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Energieversorgers. Betroffenen Kunden fallen in die Ersatzversorgung des lokalen Grundversorger und werden mit Strom und Gas weiter beliefert. Sie erhalten innerhalb von sechs Wochen Post von dem Grundversorger und würden nach der Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung fallen. Alle von der Insolvenz des Energieversorgers betroffenen Kunden haben die Möglichkeit sechs Wochen rückwirkend aus der Ersatzversorgung zu kommen. Für Kunden in höheren Spannungsebenen oder Druckstufen entsteht durch den Wegfall der Bilanzkreiszuordnung oder des Entzugs des Netzzugangs das Problem der Notstromversorgung oder Notgasversorgung. Sind Sie betroffen? Dann rufen Sie uns jetzt an unter 089/628 619 710 oder schreiben Sie uns info@efi-net.de.

 

Was ist mit meinen Guthaben und meinem Bonus?

Mit der Insolvenz muss der Insolvenzverwalter alle Ausgaben des Energieversorgers sperren. Betroffene Kunden des insolventen Energieversorgers reihen sich in der Insolvenztabelle mit Ihren Ansprüchen ein.

 

Kann ich mein Guthaben und meinen Bonus aufrechnen oder verrechnen?

Hier ist entscheidend, ob schon vor der Verfahrenseröffnung des Insolvenzverfahrens des Energieversorgers die Aufrechnung möglich war. In diesem Fall ist der Kunde nicht auf die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle des von der Insolvenz betroffenen Versorgers beschränkt. Entscheidend ist, ob der Kunde Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Versorgers hatte.

 

Wann erhalte ich die Abschlussabrechnung?

Die Schlussrechnung wird erfahrungsgemäß länger dauern. Insolvenzen von Energieversorgern sind komplex, es müssen alle Unterlagen geprüft werden und das erfordert viel Zeit.

 

Wohin melde ich den Zählerstand?

Lesen Sie die Zählerstände sofort ab und melden Sie diese umgehend den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber leitet Ihre Zählerstände an die Lieferanten weiter. Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrem Gas- und Stromzähler. Wenn Sie sich auf EFI-NET anmelden, zeigen wir Ihnen an jedem Ihrer Zählpunkt den Netzbetreiber automatisch an.

 

Was geschieht bei der Insolvenzanmeldung des Energieversorgers?

Mit dem Insolvenzantragsverfahren wurde der Insolvenzverwalter bestellt und vom Amtsgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens des betroffenen Energieversorgers angeordnet.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird vom Amtsgericht ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird gleichzeitig untersagt, an die Gläubiger zu zahlen.

Der Insolvenzverwalter hat den Auftrag zum einen das Vermögen des Energieversorgers zu sichern und zu erhalten sowie das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen bzw. wenn eine Fortführung des Unternehmens aussichtslos ist, dies dem Amtsgericht mitteilen.

 

Wie fordere ich Abschläge zurück?

Nicht immer sind die Abschläge, die von der Insolvenz betroffene Versorger für Gas und Strom bei Ihren Kunden einziehen berechtigt. Grundsätzlich gilt, dass Kunden ohne Angabe von Gründen bei SEPA-Basis-Lastschriften innerhalb von 8 Wochen die Erstattung verlangen können.

Bei nicht genehmigten Belastungen durch Ihren Energieversorger auf Ihrem Konto, können diese sogar innerhalb von 13 Monaten erstattet werden. War die Lastschrift jedoch berechtigt, dann entstehen Gebühren, die der Insolvenzverwalter von Kunden erheben kann.

 

Wie kann ich Überweisungen zurück holen?

Sie wollen eine Überweisung zurückholen? Nur, wenn Sie den Überweisungsträger bei der Bank eingeworfen haben, stehen die Chancen besser als beim Onlinebanking Überweisungen zurückzuholen. Wenden Sie sich direkt an Ihre Bank am besten telefonisch.

 

Wie sieht die Preisentwicklung von Erdgas und Strom aktuell aus?

In den folgenden Charts können Sie die Preisentwicklung von Strom und Erdgas in den letzten zwölf Monaten erkennen. Die Insolvenz kommt für die Fulminant Kunden in der aktuellen Marktphase mit hohen Preisen für Strom und Erdgas zur Unzeit. Gegenüber den abgeschlossenen Energiepreisen sind mit deutlichen Preissteigerungen zu rechnen. Wir unterstützen betroffene Kunden mit einer Ausschreibung.

Registrieren Sie sich hier und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Unter der Telefonnummer 089-628 169-710 stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Oder nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt per E-Mail info@efi-net.de zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, schnellstmöglich den für Sie passenden Anbieter zu finden und die Ersatz- bzw. Grundversorgung wieder zu verlassen.

 

 

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Insolvenzen (und Lieferstopps)
von Energieversorgern

2022

27.09.2022 Stadtwerke Flensburg GmbH (überregionaler Lieferstopp Gas)
16.09.2022 EVE Elbtalaue EnergieVersorgung GmbH (Lieferstopp Gas)
03.09.2022 e.optimum AG (Lieferstopp Gas)
24.08.2022 Energiewerk Ortenau Energiegesellschaft GmbH & Co. KG (Lieferstopp)
07.02.2022 HBL Nord-Energie GmbH
11.01.2022 KEHAG Energiehandel GmbH

2021
21.12.2021 Stromio GmbH (Lieferstopp)
20.12.2021 Neckermann Strom AG
20.12.2021 enQu GmbH (Lieferstopp)
13.12.2021 KEHAG Energiehandel GmbH (Lieferstopp)
10.12.2021 Inteligy GmbH (Lieferstopp)
08.12.2021 Dreischtrom GmbH
03.12.2021 gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Lieferstopp) & Grünwelt (Lieferstopp)
22.11.2021 Fulminant Energie GmbH
28.10.2021 Lition Energie GmbH
15.10.2021 Ziegler GmbH & Co. KG (Lieferstopp)
14.10.2021 Smiling Green Energy GmbH
11.10.2021 OTIMA Energie AG
01.10.2021 Buzzn GmbH

2019
31.10.2019 Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG
25.09.2019 natGAS AG
30.04.2019 Econsum
01.04.2019 Energycoop eG
29.01.2019 BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

2018
27.12.2018 Deutsche Energie GmbH
01.08.2018 e:veen Energie eG
07.06.2018 Die Energieagenten Versorgungs GmbH

2017
17.02.2017 Care-Energy AG

2013
12.04.2013 FlexStrom AG

2011
14.06.2011 TelDaFax AG

24.04.1998 "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrecht"

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