Bundeskartellamt stellt Ergebnis der Sektoruntersuchung Vergleichsportale vor

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Sektoruntersuchung Vergleichsportale Bundeskartellamt

 

Das Bundeskartellamt will bei Vergleichsportalen härter durchgreifen. Das ist das Ergebnis der Sektoruntersuchung Vergleichsportale, die das Bundeskartellamt im Oktober 2017 eingeleitet hat, um die öffentlich thematisierten Problemfelder im Zusammenhang mit Vergleichsportalen zu überprüfen.

Insgesamt stellt das Bundeskartellamt fest, dass seine bestehenden Befugnisse erweitert und die vorhandenen Regulierungen mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen zur Rechtsdurchsetzung ergänzt werden sollten. In diesem Rahmen sollen dann auch Selbstverpflichtungen von Unternehmen möglich sein, die in einer verbindlichen und vollstreckbaren Form künftig vom Bundeskartellamt sanktioniert werden könnten.

Für Vergleichsportale, auf denen Energiepreisvergleiche möglich sind, führt das Bundeskartellamt folgende Problemfelder auf:

 

 

 

Vergleichsportale und das Problemfeld Vorauswahl

Das Erstranking ergibt sich auf Grund einer Vorauswahl aus den grundsätzlich verfügbaren Anbietern bzw. Angeboten. Eine Aussortierung von Anbietern und Tarifen, die nachteilig für Verbraucher sind, beanstandet das Bundeskartellamt ausdrücklich nicht. Beanstandet wird vom Bundeskartellamt, wenn die Vorauswahl auf diejenigen Anbieter beschränkt wird, von denen das Portal eine Provision erhält, und auf diese Voreinstellung nicht hingewiesen wird.

Vergleichsportale und das Problemfeld vordersten Platz

Das Bundeskartellamt rügt die Praxis von Vergleichsportalen, mit der sogenannten „Position 0“ verdeckte Werbung zu betreiben. Mangels Kennzeichnung wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein qualitativ besonders empfehlenswertes Angebot.

Vergleichsportale und das Problemfeld Kunden-Bewertungen

Vergleichsportale setzen geschlossene Bewertungssysteme ein. Als problematisch erkennt das Bundeskartellamt, wenn nur echte Kunden des Portals ihre Bewertung abgeben können und vom Energieversorger abgelehnte Kunden nicht einbezogen werden. Auch weist das Bundeskartellamt auf die Gestaltungsmöglichkeit des Feedback-Prozesses von Vergleichsportalen hin, indem ein unkritischer Zeitpunkt für die Feedbackabfrage genutzt wird.

Beteiligung von Vergleichsportalen an den Fragen des Bundeskartellamts

Für den Sektor Energie antworteten von insgesamt 129 Vergleichsportalen folgende 30 auf die Strukturfragen des Bundeskartellamts:

Im zweiten Schritt stellte das Bundeskartellamt jeweils branchenspezifische Fragen an die für die einzelnen Branchen besonders relevanten Portale. Insgesamt sechs Vergleichsportale antworteten zum Thema Energie:

check24.de
deine-versorger.de
energieverbraucherportal.de
hauspilot.de
stromvergleich.de
verivox.de

Unternehmens-Verflechtungen bei Vergleichsportalen von Strom und Gas

Das Bundeskartellamt untersuchte die Unternehmens-Verflechtungen der Vergleichsportale. Bei Vergleichsportalen, die Energielieferverträge für Strom und Gas vermitteln, stellen sich die Verflechtungen wie folgt dar.

Unternehmensgruppe

Vergleichsportale

Check24

check.com, check24.de und tarifcheck.de

iMPLI Informationssysteme billig-tarife.de
Pro Sieben Sat. 1 billigstrom.de, energievergleich.de, onlinekosten.de, stromseite.de und tarife.de sowie verivox.de


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Cash-Online: Vergleichsportale: Analyse offbenbart eklatante Schwächen (zuletzt online 12.4.2019)
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Den Ausführlichen Bericht finden Sie auf der Website des Bundeskartellamtes unter folgendem Link zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale (zuletzt online am 12.4.2019)