Welche Vorteile bringt das Konjunkturpaket für die Energiekosten?

Das Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 3.Juni 2020 steht unter dem Motto „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“.
Damit Deutschland und die deutsche Wirtschaft aus der Krise gestärkt hervorgehen kann wurden insgesamt drei Pakete geschnürt:

  1. Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
  2. Zukunftspaket
  3. Internationale Verantwortung

Doch was steckt in den Paketen aus der Perspektive der Energiekosten von Organisationen darin?

Konjunkturpaket

Abbildung 1: Das Konjunkturpaket wurde vom Bundeskabinett am 3.6.2020 verabschiedet

Anbei fassen wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus dieser Perspektive zusammen:

Welche Vorteile bringt das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket für die Energiekosten?

Die Ziele des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes sind zusammengefasst  die „Konjunktur zur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands zu entfesseln“, die „Wirtschaftliche und soziale härte abfedern“ und „Länder und Kommunen stärken“ sowie „Junge Menschen und Familien unterstützen“.
Diese Ziele sollen nun durch 31 Maßnahmen realisiert werden. Von hoher Bedeutung für Unternehmen ist von den beiden folgenden Maßnahmen die Absenkung der EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln.

Die Mehrwertsteuer wird abgesenkt

Die Mehrwertsteuer sinkt befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Diese Maßnahme der temporären Mehrwertsteuersenkung wird vor allem private Haushalte und Kleinunternehmern nutzen. Auch Wohneigentümergemeinschaften (WEG) profitieren. Der Finanzbedarf wird mit rund 20 Mrd. Euro angegeben.

Die EEG-Umlage sinkt 2021 auf 6,5 Ct/kWh und 2022 auf 6,0 Ct/kWh

Die EEG-Umlage wird ohne das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 2021 deutlich steigen. Obwohl die Zuführung der Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel eine Entlastung der EEG-Umlage schon eine Entlastung bringt sind die corona-bedingten Auswirkungen nicht ausreichend. Somit wird ab 2021 zusätzlich zum Brennstoffemissionshandel ein weiterer Zuschuss durch Haushaltsmittel des Bundes zur schrittweisen Senkung der EEG-Umlage geleistet. Für das Jahr 2021 wird die EEG-Umlage für nicht privilegierte Letztverbraucher demzufolge bei 6,5 Ct/kWh und für das Jahr 2022 bei 6,0 Ct/kWh liegen. Der Finanzbedarf für die Reduzierung der EEG-Umlage wird mit rund 11 Mrd. Euro angegeben.

EEG-Umlage bis 2022

Abbildung 2: Die Entwicklung der EEG-Umlage 2003 bis 2022

 

Welche Vorteile bringt das Zukunftspaket für die Energiekosten?

Insgesamt 18 Maßnahmen dienen der Realisierung des Ziels Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien zu finanzieren. Wie können Unternehmen von dem Zukunftspaket in Hinblick auf die Energiekosten profitieren?

Steuerliche Forschungszulage für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit von Produkten

Trotz Krise sollen Unternehmen in die Zukunftsfähigkeit Ihrer Produkte investieren. Mittels der steuerlichen Forschungszulage wird der Fördersatz rückwirkend zum 1.1.2020 befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Der Finanzbedarf wird mit Insgesamt 1 Mrd. Euro angegeben.

Projektbezogene Forschung wird ausgeweitet

Explizit werden u.a. das SINTEG-PRORGRAMM und Reallabore der Energiewende aufgeführt. Schwerpunktthemen sind die nächsten großen Umbrüche im Energiesystem durch projektbezogene Forschungen zu fördern. Der Fokus liegt auf Digitalisierung und Sektorkopplung.
Der Finanzbedarf ist mit 300 Mio. Euro angegeben.

Kfz-Steuer für PKW wird an CO2-Emissionen ausgerichtet – Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge verlängert

Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Weiter wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.20230 verlängert.

Umweltprämie für Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte verdoppelt

Der Austausch der Kfz-Fahrzeugflotten durch Elektrofahrzeuge wird durch die Umweltprämie gefördert und nun durch eine „Innovationsprämie“ bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Die Prämie von Herstellern bleibt davon unberührt. Die Kaufpreisgrenze wird von 40.000 € auf 60.000 € für die 0,25% Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen angehoben.

Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und Zuliefererindustrie

Für die Jahre 2020 und 2021 wird ein Bonus-Programm für die Förderung von Investitionen in neue Technologien, Verfahren und Anlagen aufgelegt. Auch für die Forschung und Entwicklung transformationsrelevanter Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zuliefererindustrie werden 1 Mrd. Euro Fördermittel bereitgestellt.

Das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ für gemeinnützige Träger

Befristet auf die Jahre 2020 und 2021 werden rund 200 Mio. Euro zur Förderung der Elektromobilität im Stadtverkehr und die Träger bei der Umrüstung Ihrer Fahrzeug-Flotten zu unterstützen aufgelegt

Handwerker und KMU profitieren durch das Flottenaustauschprogramm bis 7,5t

Für den Austausch von Nutzfahrzeugen in Elektronutzfahrzeuge für Handwerker und KMU bis 7,5t wird ein befristetes Flottenaustauschprogramm aufgelegt.

Ausbau Ladesäulen-Infrakstruktur

Mit 2,5 Mrd. Euro wird der Ausbau moderner und sicherer sowie öffentlich  zugänglicher Ladesäulen-Infrastruktur gefördert.

Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge

Für ein befristetes europaweites  Flottenerneuerungsprogamm für die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge der neuesten Abgasstufe Euro VI setzt sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission ein. Beim Austausch eines Euro 5-LKW sind 15.000 Euro, beim Austausch eines Euro 3-LKW oder Euro 4-LKW sollen 10.000 Euro Förderung vorgesehen.

1 Milliarde Euro zusätzliche Mittel für die Schifffahrt

Ufersanierungen, Modernisierungen von Schleusen, Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder gehören zum Förderumfang. Die bereits in der Schiffahrt etablierte Innovationsförderung, das Maritime Forschungsprogramm, das Förderprogramm Landstrom sowie ein neues Förderprogramm „LNG-Betankungsschiffe“ wird für Vorhaben, die in den Jahren 2020 und 2021 beginnen, mit 1 Mrd. Euro zusätzlich ausgestattet.

Flottenumstellung in der Luftfahrt

Mit einer Milliarde Euro wird die Umstellung von Flugzeugflotten auf effizientere Modelle, die in der neuesten Bauart bis zu 30% weniger CO2 und Lärm emittieren bereitgestellt.

Nationale Wasserstoffstrategie

Die Bundesregierung wird kurzfristig eine nationale Wasserstoffstrategie vorlegen. Deutschland wird demnach modernste Wassertstofftechnik zur Entwicklung von Wasserstoffproduktionsanalgen entwickeln und den Weltmarkt damit auszurüsten. Dafür sollen bis 2030 industrielle Produktionsanlagen bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnungsanlagen entstehen. Für den Zeitraum bis 2035 werden nach Möglichkeit weitere 5 GW zugebaut. Bis 2040 werden weitere 5 GW entstehen. Es wird angestrebt die Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage zu befreien.

Außenwirtschaftliche Partnerschaften für Wasserstoffproduktion

Mit Ländern in denen effizienter Wasserstoff produziert werden kann sollen Partnerschaften für große Produktionsanlagen geschlossen werden. Die Gründung einer europäischen Wasserstoffgesellschaft zur Förderung und Erschließung wird dabei forciert.

Solardeckel für Photovoltaik wird abgeschafft

Der Solardeckel für die Photovoltaik wird abgeschafft, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu forcieren. Weiter wird das Ausbau-Ziel für die Offshore Windkraft von 15 bis 20 GW in 2030 angehoben. Kommunen und Anwohner sollen stärker von den finanziellen Erträgen der Windkraft profitieren.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird aufgestockt

Von 1 Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt. Auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.

 

Hier der Link auf das Dokument „Corona.Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken – Ergebnis des Koalitionsausschuss 3.Juni 2020″ (online zuletzt angerufen am 4.6.2020)