Der Marktgebietsverantwortliche THE The Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlichte am 15.August 2022 die Höhe der Gasbeschaffungsumlage ab 1.Oktober. Die Gasbeschaffungsumlage beträgt 2,419 ct/kWh.

Gasbeschaffungsumlage

Gasbeschaffungsumlage ab 1. Oktober 2,419 Ct/kWh

In der Gaspreisanpassungsverordnung, die seit 9.August 2022 in Kraft getreten ist, wird der Marktgebietsverantwortliche zur Ermittlung der Höhe und Veröffentlichung der Höhe der Gasbeschaffungsumlage verpflichtet.

Die Gasbeschaffungsumlage betrifft alle privaten und gewerblichen Gaskunden in Deutschland. Bemerkenswert ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft prüft, ob Festverträge, die keine zusätzliche Umlagen oder Erhöhungen zulassen anders, behandelt werden. In den FAQs zur Gasumlage lautet es wie folgt:

Wie wird mit Festverträgen umgegangen, die keine zusätzlichen Umlagen oder Erhöhungen zulassen?

Das BMWK prüft diese Frage derzeit.
Sind auch Fernwärmekunden von der Umlage des § 26 EnSiG betroffen? Derzeit sind Fernwärme-Kunden nicht erfasst.
Die Frage wird derzeit geprüft.“

Betroffene Energieversorger und Stadtwerke könnten ohne Ausnahme bei Verträgen mit Fixpreisen einen wirtschaftlichen Schaden nehmen und geraten unter Druck.

„Damit stehen den Versorgern nur vier Tage Zeit zur Verfügung, um die neuen Preise zu kalkulieren, fristgerecht öffentlich bekannt zu geben und zugleich alle Kunden per Brief zu informieren.“
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) zitiert vom Nachrichtenmagazin Der Spiegel

Es wird auch kein Unterschied bei Verträgen gemacht, die marktnah auf Basis von Preisformeln (z.B. Spot, Futures) oder Tranchenmodellen beschaffen. Es ist ebenso fragwürdig, wie mit variablen Verträgen umgegangen werden soll, die ohnehin schon durch die aktuelle Marktentwicklung betroffen sind.

„Bereits jetzt erhöhen ja Unternehmen die Preise für die Verbraucher. Würde die Umlage noch zusätzlich darauf kommen oder wird sie verrechnet?

Die Umlage selbst ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch. Sie fällt zusätzlich zu bereits bestehenden Preisbestandteilen an – diese Preisbestandsteile sind angesichts der hohen Gaspreise insgesamt in der Regel ebenfalls gestiegen. Das ist kein leichter Schritt, aber damit werden die Lasten gleichmäßiger verteilt. Die Alternative, die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung nur auf die Kunden von Gasimporteuren, deren zugesagte Lieferungen aus Russland ausfallen, weiterzuwälzen, würde dagegen zu eher zufälligen und extremen Diskrepanzen und sozialen Schieflagen führen und in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen. Ein Beispiel: So würde dann ein Glashersteller um ein vielfaches höhere Preise zahlen müssen, ein anderer wiederum nicht.“

Deutschland darf die Gasumlage nicht von der Mehrwertsteuer befreien. Dies ergaben die Verhandlungen mit der EU-Kommission. Zur Abmilderung erwägt die Bundesregierung derzeit die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% auf die komplette Gasrechnung, also der Energiepreis und Grundpreis inklusive Abgaben, Steuern sowie Entgelte solange die Gasumlage erhoben wird.

„Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt“
Olaf Scholz, Bundeskanzler

Lesenswerte Links zur Gasbeschaffungsumlage

Pressemitteilung THE, Gasbeschaffungsumlage ab Oktober 2022, https://www.tradinghub.eu/Portals/0/DLC%20Presse/20220815_Pressemitteilung.pdf (zuletzt online: 18.8.2022)

Bundesanzeiger, Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung – GasPrAnpV), https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/GOQi17jHdOuMSKkfZkY/content/GOQi17jHdOuMSKkfZkY/BAnz%20AT%2008.08.2022%20V1.pdf?inline (zuletzt online: 18.8.2022)

Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Fragen und Antworten zur Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gasumlage.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (zuletzt online: 18.8.2022)

Handelsblatt, EU-Abfuhr für Mehrwertsteuer-Pläne: Bei der Gas-Umlage gibt es für Lindner keine Ausnahme, https://www.handelsblatt.com/politik/international/energiekrise-eu-abfuhr-fuer-mehrwertsteuer-plaene-bei-der-gas-umlage-gibt-es-fuer-lindner-keine-ausnahme/28603272.html (zuletzt online: 18.8.2022)

Der Spiegel, Stadtwerke protestieren gegen kurze Frist bei Gasumlage, https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/energiebranche-fordert-nachbesserungen-bei-gas-umlage-a-959ffcdd-95fe-4196-b0d9-59beeb3a69a8 (zuletzt online: 18.8.2022)

Bundesregierung, Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gasumlage-mehrwertsteuer-2075248 (zuletzt online: 19.8.2022)